Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stadthafen Leipzig GmbH, Harkortstraße 7, 04107 Leipzig
Standort: Bootsverleih im Scheibenholz, Rennbahnweg 2a, 04107 Leipzig
Stand: 1. November 2017
- Geltungsbereich, Verwender
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmietung von Booten, Beachvolleyball- Grill- und Parkplätzen und Zubehör (Mietsache) bei der Stadthafen Leipzig GmbH (Vermieter).
Sie gelten auch für Gruppen. In diesem Fall handelt der Anmelder als Vertreter der weiteren Mitglieder der Gruppe. Gruppenmitglieder können gegenüber dem Vermieter die Bevollmächtigung des Anmelders jederzeit widerrufen.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Vertragsschluss
Mit der Anmietung erkennt der Mieter diese AGB für sich und etwaig durch ihn vertretene Gruppenmitglieder an. Die Vermietung setzt voraus, dass der Mieter seinen Namen und seine Anschrift mitteilt und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Körperschaften, insbesondere bei juristischen Personen, gilt die Altersgrenze für den Vertreter.
- Stornierung, Unmöglichkeit
Die gebuchten Leistungen können bis 28 Tage vor der geplanten Durchführung der Leistung kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung bis 14 Tage vorher sind 50 % des Preises, bei Stornierung bis 7 Tage vorher sind 80 % des Preises zu zahlen.
Kann die Leistung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht ausgeführt werden, entfällt die Vergütungspflicht.
Unwirtliches Wetter (Temperatur, Wind, Regen etc.) berührt die vertraglichen Verpflichtungen nicht.
- Mietpreis, Vorauszahlung
Es gelten die Preise der bei Anmietung gültigen Preisliste. Diese ist auf der Homepage stadthafen-leipzig.com und an den Verleihstationen einsehbar. Individualvertragliche Vereinbarungen gehen ggf. vor.
Bei Gruppenbuchungen oder Exklusivtouren wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % bis 14 Tage nach Vertragsabschluss fällig.
- Pfand
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter ein Pfand zu verlangen.
- Benutzungs- und Verhaltensregeln bei Anmietung von Booten
Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten die “10 Regeln für das Befahren der Fließgewässer“, die am Verleih aushängen. Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Den Anweisungen des Vermieters bzw. seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die maximal zulässige Personenzahl und Zuladung ist zu beachten.
Die Nutzung der Mietsache unter Einfluss von Alkohol ist nicht gestattet.
Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren müssen eine Schwimmweste tragen. Die Verantwortung für Minderjährige obliegt deren volljährigen Begleitpersonen.
Verschmutzungen der Mietssache und der Umwelt sind zu vermeiden. Abfall ist durch den Mieter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Mietsache ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe einer übermäßig verschmutzten Mietsache verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter die Kosten der Reinigung zu erstatten.
- 7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei schuldhaftem Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur. Beschädigungen oder Mängel der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige schuldhaft, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige oder der Verzögerung entstehenden Schäden.
- Haftung des Vermieters
Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter wegen oder anlässlich von Leistungen, die in diesem Vertrag geregelt sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss hinsichtlich fahrlässigen Verhaltens gilt nicht, wenn der Vermieter Kardinalpflichten verletzt hat.
In gleichem Umfang wie die Haftung des Vermieters ist die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Vermieters beschränkt.
In allen Fällen bleibt Haftung für Personenschäden unberührt.
- Parkplatznutzung
Soweit der Vermieter Parkplätze zur Verfügung stellt, ist diese Leistung kostenpflichtig. Die Parkplätze werden vom Vermieter nicht bewacht. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Entwendung, Abhandenkommen oder durch Dritte verursachte Schäden, wie z.B. Entwendung von Inhalt und Ladung sowie die Sachbeschädigung des Kraftfahrzeuges.
Bei Nichtzahlung der Parkgebühr hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug auf Kosten des abstellenden Mieters abschleppen zu lassen.
- Beachvolleyballplatz, Grillplatz und Lärm
Soweit der Vermieter Beachvolleyballfelder und Grillplätze zur Verfügung stellt, ist diese Leistung kostenpflichtig.
Beachvolleyballplatz und Grillplatz sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe in übermäßig verschmutzten Zustand ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter die Kosten der Reinigung zu erstatten.
Außerhalb des Grills ist offenes Feuer verboten. Ausnahmen gelten nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters.
Musik und sonstige Geräuschentwicklung ist nur in mäßiger Lautstärke und nur bis 21 Uhr erlaubt. Der Mieter verpflichtet sich, bei schuldhaften Verstößen gegen diese Regelung dem Vermieter einen etwaigen Schaden zu ersetzen, insbesondere, ihn von behördlichen Bußgeldern freizustellen.
- Sonstiges
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis wird – soweit zulässig – Leipzig vereinbart. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB begründet nicht die Unwirksamkeit der Übrigen.